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Fahrerlaubnisklassen

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B197

Die Aubildung kombiniert automatik Getriebe und Schaltgetriebe. Informiert euch bei uns.

Kraftwagen bis 3,5 t zG
– Mitführen von Anhängern

  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,

  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

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B/BF17

– Wir können auch elektrisch – Unsere Flotte mit dem VW ID.4 Automatik

Kraftwagen bis 3,5 t zG
– Mitführen von Anhängern

  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,

  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

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BE/BEF17

Kraftwagen der Klasse B und

  • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

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B96

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

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Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,

  • maximal 25 km/h bbH,

  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

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A1

Suzuki GSX-S 125

Leichtkrafträder bis 125 cm³

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A2

Suzuki SV650 (gedrosselt)

Krafträder bis 35 kW


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

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A

Yamaha MT07

Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

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T

Zugmaschinen

  • Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
    selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

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L

Zugmaschinen

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

C

Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger max. 750 kg zG.

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CE

  • Kraftwagen über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zG

Ausführliche Informationen findet ihr hier: https://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehrer.html

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